E-Fuels: Haben sie Zukunft im Straßenverkehr?
Was sind E-Fuels?
Bei den sogenannten E-Fuels handelt es sich um synthetisch erzeugte Treibstoffe. Sie stellen eine Alternative zu den herkömmlichen fossilen Kraftstoffen wie Benzin oder Diesel dar, welche vor allem in den letzten Jahren im Zuge des Klimawandels immer stärker in die Kritik geraten sind. Fossile Kraftstoffe bestehen aus Rohstoffen, die aus dem Boden gewonnen wurden (beispielsweise aus Erdöl). E-Fuels hingegen werden durch einen chemischen Produktionsprozess hergestellt, in dem unter Einsatz von grünem Strom Elemente wie Kohlenwasserstoffe oder Wasserstoffe kombiniert werden. Der dort angewendete Elektrolyse-Prozess verleiht dem Treibstoff seinen Namen: E-Fuels.
Wo können E-Fuels zum Einsatz kommen?
Sowohl Benzin als auch Diesel bestehen genau wie die E-Fuels aus Kohlenwasserstoff. Daher lassen sich diese beiden Kraftstoffe prinzipiell durch E-Fuels ersetzen. Auch eine Mischung beider Varianten ist möglich und könnte somit für geringere CO2-Emissionen sorgen.
Sind E-Fuels eine Alternative zu Biokraftstoffen?
Biokraftstoffe werden oft als bessere Alternative zu fossilen Kraftstoffen angeführt. Hierbei gibt es allerdings ein entscheidendes Problem: Bei der Produktion von Biokraftstoffen werden Ressourcen benötigt, die auch als Lebensmittel oder Tiernahrung dienen. Des Weiteren wird unsere Natur für die Beschaffung der benötigten Rohstoffe stark in Mitleidenschaft gezogen – beispielsweise durch die Abholzung der Regenwälder für den Anbau von Palmöl.
In Anbetracht dessen wird auch schnell deutlich, weshalb E-Fuels im Vergleich die bessere Alternative darstellen: Sie lassen sich durch grünen Storm produzieren und belasten die Umwelt auf direktem und indirektem Weg deutlich weniger: Die benötigten Rohstoffe müssen nicht auf umweltschädliche Weise gewonnen werden, und das CO2, das bei der Produktion freigesetzt wird, entspricht der Menge, die zuvor bei der Erzeugung gebunden wurde. Damit gelten sie insgesamt als klimaneutral. Das macht E-Fuels in Sachen CO2-Bilanz ähnlich attraktiv wie E-Autos. Anders sieht es aus, wenn der für die Produktion verwendete Strom nicht aus regenerativen Quellen stammt, sondern beispielsweise mit Solaranlagen abgedeckt wird, was sich wiederum negativ auf die CO2-Bilanz auswirkt.
Wie sieht die Zukunft von E-Fuels aus?
Da für die Produktion von E-Fuels vor allem Strom benötigt wird, lässt sich damit rechnen, dass bei einer verstärkten Nutzung von E-Fuels unser gesamter Stromverbrauch verdoppelt werden würde. Das gestaltet sich vor allem angesichts des Bedarfs an grünem Strom aus regenerativen Quellen schwierig, den wir mit unseren gegebenen Ressourcen kurz- bis mittelfristig nicht decken können. Für einen Ausbau in Sachen E-Fuels sind also hohe Investitionen für den Bau von Produktionsanlagen und die Deckung des notwendigen Strombedarfs notwendig.
Der hohe Stromverbrauch schlägt sich auch im Preis nieder: Man kann davon ausgehen, dass E-Fuels in der Herstellung bis zu neunmal so viel kosten wie die Produktion von fossilen Kraftstoffen.
Nichtsdestotrotz punkten E-Fuels mit ihrer großen Anwendbarkeit auch für Bestandsfahrzeuge, ihrer potenziell grünen Herstellungsbilanz und einer ähnlich hohen Energiedichte wie fossile Kraftstoffe. Damit können sie durchaus eine glanzvolle (grüne) Zukunft erleben – Voraussetzung ist nur, dass die notwendigen Vorkehrungen dafür getroffen werden.
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Änderungen: Das gehört 2022 in den Verbandskasten – jetzt aufrüsten
Der im Notfall lebenswichtige Verbandskasten in Ihrem Auto erhält 2022 ein Update. Womit Sie ihn jetzt ergänzen müssen, um einem Bußgeld zu entgehen, lesen Sie hier.
Die Pandemie bestimmt unser Leben nach wie vor. Nun wirkt sie sich auch auf unseren Verbandkasten aus. So wird es 2022 Pflicht, diesen mit zwei Mund-Nase-Bedeckungen auszurüsten. Es steht allerdings noch nicht fest, ob es sich dabei um eine FFP2-Maske handeln muss oder, ob eine OP-Maske reicht. Sicher ist aber, dass diese Regelung auch nach der Pandemie bestehen bleibt.
Sollten Sie während einer Polizeikontrolle mit einem unvollständigen Verbandskasten auffallen, wird ein Bußgeld von fünf Euro fällig. Fährt eine andere Person mit Ihrem Auto und der Verbandskasten ist nicht vollständig, kostet Sie das bereits zehn Euro. Grund genug, das Erste-Hilfe-Set ohne weitere Umschweife um zwei Masken zu ergänzen. Tipp: Prüfen Sie dabei direkt das Verfallsdatum Ihres Verbandskastens. Abgelaufene Inhalte entsorgen Sie im Hausmüll.
Für wen gilt die neue Regelung?
Laut der Straßenverkehrsordnung gilt die Verbandskasten-Pflicht für PKW- und LKW-Fahrer. In Kraftomnibussen mit mehr als 22 Fahrgastplätzen sind sogar zwei Verbandkästen Pflicht. Krafträder, Krankenfahrstühle sowie Zug- und Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben müssen hingegen kein Erste-Hilfe-Kit mit sich führen.
Was gehört alles in den Verbandskasten?
Welche Bestandteile zu einem Verbandskasten gehören, ist in der DIN 13164 geregelt. Aktuell müssen Sie Folgendes bei sich führen:
- 1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
- 4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm
- 2 Verbandspäckchen, DIN 13151-M
- 1 Verbandspäckchen, DIN 13151-G
- 1 Verbandstuch, DIN 13152-BR, 40 cm x 60 cm
- 1 Verbandstuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm
- 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
- 2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
- 3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
- 2 Dreiecktücher, DIN 13 168-D
- 1 Rettungsdecke, 210 x 160cm
- 1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
- 4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455
- 1 Erste-Hilfe-Broschüre
- 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
- 1 14-teiliges Fertigpflasterset
- 1 Verbandpäckchen K
- Mit Änderung 2022, Mund-Nase-Bedeckung
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Gute Fahrt durch den Herbst: 5 Sicherheitstipps für Autofahrer
Die goldene Jahreszeit hält Einzug. Mit ihr fallen die Temperaturen, die Witterungsbedingungen werden schlechter und das Unfallrisiko steigt. Wir erklären, worauf Sie achten sollten.
1. Riskantes Laub
Die Blätter fallen von den Bäumen und die Bauern ernten ihre Felder ab. Darauf sollten Autofahrer achten: Laub und Schmutz machen die Straßen ähnlich glatt wie Eis und Schnee. Passen Sie Ihre Geschwindigkeit also stets den Straßenverhältnissen an und achten Sie darauf, den Mindestabstand einzuhalten. Bei nassem Laub auf der Straße ist es zudem sinnvoll, frühzeitig zu bremsen und so Auffahrunfälle zu vermeiden. Noch ein letzter Hinweis: Unter der Blätterdecke können sich Schlaglöcher und Steine verbergen – hier ist zusätzlich Vorsicht geboten.
Achten Sie zudem darauf, Laub von der Frontscheibe sowie dem Belüftungsschacht zu entfernen. Die Blätter können die Wasserabläufe verstopfen. Mögliche Folge: Das Innenraumgebläse saugt Wasser an und lässt die Scheiben beschlagen.
2. Runter vom Gas bei Starkregen
Aquaplaning ist vielen Autofahrern ein Begriff. Dabei drängt sich eine dünne Wasserschicht zwischen Asphalt und Reifen – das lässt die Straße spiegelglatt werden. Es kann sich zudem ein Schmierfilm auf dem Straßenbelag bilden. Das steigert die Rutschgefahr zusätzlich. Drosseln Sie also Ihr Tempo und steuern Sie je nach Stärke des Regens eine Raststätte an.
3. Nebelschlussleuchte richtig einsetzen mit dieser Faustregel
Nebel ist im Herbst ein übliches Wetterphänomen. Der Großteil der Autofahrer passt sein Fahrtempo richtigerweise den Sichtverhältnissen an. Dabei können Sie sich an der Faustregel 50 Meter Sicht, 50 km/h orientieren. Ab 50 Meter Sichtweite sollten Sie zudem die Nebelzusatzleuchte anschalten. Dabei wichtig zu wissen: Hat der Nebel abgenommen oder ist vorbei, schalten Sie die grelle Lampe wieder aus. Sollten Sie dies nicht tun, droht ein Bußgeld von 20 Euro.
4. Sturm und Windböen: Nicht unter Bäumen parken
Starke Stürme und Böen sorgen nicht nur für herumfliegende Äste und umgestürzte Bäume. Während der Fahrt können sie zudem das Auto von der Fahrbahn drängen. Deshalb gilt: Bei hohen Windgeschwindigkeiten nicht unter Bäumen parken und während der Fahrt Ruhe bewahren. Wird das Auto von einer Böe erfasst, sollten Sie das Lenkrad ruhig halten, eine heftige Bewegung macht die Karosserie noch instabiler. Für alle Teilkasko-Versicherten gut zu wissen: Ab einer Windgeschwindigkeit von 63 km/h übernimmt die Teilkasko-Versicherung Schäden von herunterfallenden Ästen und umherfliegenden Gegenständen.
5. Winterreifen ab Oktober
Mit jedem Tag kommen wir der kalten Jahreszeit näher und bereits im Herbst ist der erste Frost möglich. Darauf sollten Sie eingestellt sein und die Winterreifen frühzeitig aufziehen lassen. Beachten Sie grob die Faustregel „von Oktober bis Ostern – von O bis O“. Dabei sollten Sie ebenfalls auf nötige Profiltiefe der Reifen achten. Ist das Profil abgefahren, fehlt es den Reifen an Griffigkeit und das Rutschrisiko steigt.
So schön der Hebst auch sein mag, Nebel, Sturm und Straßenglätte machen vielen Autofahrern zu schaffen. Zusätzlich erhöht die immer frühere Dämmerung das Unfallrisiko. Beherzigen Sie unsere Tipps, nehmen Sie Rücksicht auf andere und gehen Sie vom Gas. Wir wünschen eine gute und sichere Fahrt.
E-Autos in Zeiten von Corona? Begehrte Ware! Wir verraten Ihnen warum
Die Wirtschaft hat aufgrund der Pandemie mit Einbußen zu kämpfen: Dennoch feiert die Automobilindustrie in Deutschland starke Erfolge mit Elektroautos.
Inzwischen ist jedes achte Fahrzeug in Deutschland mit einem Elektromotor ausgestattet – absoluter Rekord. Wurden 2019 noch 112.000 Elektroautos zugelassen, waren es ein Jahr später schon knapp 400.000. Damit stieg Deutschland zum zweitgrößten Markt von E-Autos auf; nur China kann einen höheren Absatz verzeichnen.
Den Aufwind hat die Elektromobilität vor allem den staatlichen Förderungen zu verdanken, so Alexander Busse, Senior Consultant der Unternehmensberatung fka GmbH aus Aachen.
- Die Anschaffung eines Elektroautos – der beste Zeitpunkt ist jetzt
Weg von Forschung und Entwicklung, fließen die Subventionen inzwischen überwiegend in die Infrastruktur in Form von E-Tankstellen sowie in finanzielle Kaufanreize. Zusätzlich zum Monetären, überzeugen heutige E-Autos mit einer deutlich gesteigerten Reichweite und einer effizienteren Ladeleistung.
Der steigende Absatz und die staatliche Förderung lassen deutsche Hersteller immer mehr auf vollelektrische Fahrzeuge setzen. So sind im kommenden Jahr hierzulange sowie in den USA jeweils über 20 neue E-Modelle geplant. Kunden profitieren in Folge dessen von einer breiten Auswahl von Autos – egal, ob Limousine, Familien-Van oder Stadtflitzer. Die Zukunft der Automobilbranche scheint elektrisiert.
- Die Mobilität von morgen schon heute erleben
Die Kritik an diesem Trend entzündet sich vor allem an der Herstellung der Batterien, insbesondere den negativen Folgen für die Umwelt und die Menschen in den Abbaugebieten der erforderlichen Rohstoffe.
Dabei sind die Rechenmodelle zwischen Verbrennungsmotor und Elektroantrieb mit vielen Unwägbarkeiten verbunden, auf lange Sicht wird sich vermutlich durch die aufgrund der staatlichen Förderung angeschobenen Technikentwicklung die Elektromobilität durchsetzen.
Konzepte für die spätere Nutzung der Batterien werden weiterentwickelt und der nächste wirkliche Quantensprung, die Entwicklung der Feststoffbatterie, ist greifbar nah.
Die steigenden Produktionszahlen sowie die staatliche Unterstützung machen das E-Auto für immer mehr Menschen finanzierbar. Zudem sind der ruhige Antrieb sowie die fehlenden Abgase überzeugende Argumente für die elektrischen Fahrzeuge, insbesondere in Innenstädten und Ballungsgebieten.
Lütz GmbH informiert: So fahren Sie sicher bei Glatteis
Mit diesem Wintereinbruch hat wohl kaum ein Autofahrer gerechnet. Vielerorts stellen vereiste Fahrbahnen und enorme Schneemassen deutsche Autofahrer vor große Herausforderungen. Mit unseren Tipps kommen Sie sicher durch!
Jedes Jahr aufs Neue scheinen Autofahrer von glatten Straßen überrascht zu sein. Sie reagieren ängstlich und verunsichert, wenn das Fahrzeug auf vereisten Straßen wegrutscht. Hier gilt: brenzlichen Situationen durch richtiges Fahrverhalten vorbeugen!
- Umsichtig und vorausschauend fahren
Bei glatten Straßen sollten Sie besonders vorausschauend fahren. Ist Ihnen die Strecke bekannt, dann machen Sie sich die kommenden Gefahrenpunkte bewusst und passen Sie Ihre Fahrweise entsprechend an. Ist Ihnen die Strecke unbekannt, sollten Sie auf Brücken sowie die darunterliegenden Straßen, Waldgebiete und Tunnelausfahrten achten. An diesen Stellen ist die Gefahr der Frostbildung überdurchschnittlich hoch.
- Überschätzen Sie Ihre Fahrkünste nicht
Sie haben viel Übung darin, auf glatten Straßen die Kontrolle über Ihren Pkw zu halten? Das ist gut. Bedenken Sie jedoch, dass es nicht allen Autofahrern so geht. Zudem sind auch geübte Autofahrer nicht davor gefeit, dass der Wagen wegrutscht. Eine unebene Straße, abgenutztes Profil oder einsetzender Regen: Die Liste zusätzlicher Gefahrenquellen im Winter ist lang. Machen Sie sich stets bewusst: Die Gefahr eines Unfalls bei glatten Straßen steigt für alle Verkehrsteilnehmer. Gehen Sie also vom Gas und schützen Sie sich und andere.
- Richtiges Lenken, Bremsen und Gasgeben
Der Bremsweg ist durch die glatten Straßen deutlich länger. Halten Sie daher einen vergrößerten Abstand zum vorausfahrenden Pkw und reduzieren Sie die Geschwindigkeit soweit es geht. Außerdem gilt: Behutsam Gas geben sowie dosiert bremsen vermindert die Gefahr des „Schlitterns“. Vermeiden Sie ebenfalls abruptes Lenken. Lässt es sich mal nicht vermeiden, sollten Sie bei Fahrzeugen mit Schaltgetriebe die Kupplung durchtreten und behutsam gegenlenken. So stabilisieren Sie Ihr Fahrzeug wieder. Achten Sie zudem darauf, bei niedriger Drehzahl zu fahren – so ist die Kraftübertragung optimal. Schalten Sie also möglichst früh hoch. Sollten die Räder bereits beim Anfahren durchdrehen, schalten Sie am besten in den zweiten Gang und versuchen Sie, besonders gefühlvoll anzufahren. Moderne Automatikgetriebe bieten zum Teil hierfür spezielle Fahrprogramme bzw. regeln dies elektronisch.
Dennoch: Sollten sich die Witterungsverhältnisse derartig verschlechtern, dass Ihre und die Sicherheit anderer gefährdet ist: Fahren Sie auf den Seitenstreifen oder nutzen Sie eine andere Parkmöglichkeit und stellen Sie Ihr Fahrzeug ab.
Der Winter naht: an die richtige Bereifung denken!
Gibt es eine Winterreifenpflicht?
In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht, es ist also kein spezieller Zeitraum vorgeschrieben. Bei Glatteis, Reif- und Eisglätte, Schnee und Schneematsch müssen Pkw Winterreifen aufgezogen haben. Im Falle einer Verkehrsbehinderung droht ein Bußgeld (60 bzw. 80 Euro) und ein Punkt in Flensburg. Auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz im Kasko- und Haftpflichtbereich sind möglich. Eine Winterreifenpflicht für Motorräder besteht im Übrigen nicht.
Welche Reifen gelten als Winterreifen?
Seit 2018 müssen neu produzierte Winterreifen das so genannte „Alpine-Symbol“ tragen, es besteht aus einem dreizackigen Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke in der Mitte. Die bisher üblichen Reifen mit der M+S Kennzeichnung sind übergangsweise bis zum 30.09.2024 erlaubt, sofern diese vor dem 01.01.2018 hergestellt wurden.
Was ist mit Ganzjahresreifen?
Ganzjahresreifen gelten unter den oben genannten Voraussetzungen als Winterreifen und stellen einen Kompromiss dar. In ihren Eigenschaften kommen sie nicht an die speziellen Sommer- bzw. Winterreifen heran, können aber, ja nach Einsatzbereich, für manchen Autofahrer eine Alternative darstellen.
Welche Mindestprofiltiefe gilt bei Winterreifen?
Es gilt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm. Mit diesem Restprofil ist allerdings bei Schnee-, Schneematsch oder starkem Regen eine sichere Fahrt unmöglich. Ratsam ist daher ein Wechsel der Winterreifen bei einer Restprofiltiefe von 4 mm.
Gibt es ein Höchstalter bei der Bereifung?
Überraschenderweise gibt es keine gesetzliche Begrenzung des Reifenalters. Im Laufe der Zeit härten die Gummimischungen jedoch aus, der Reifen wird spröde, rissig und bietet keine sicheren Fahreigenschaften mehr. Ratsam ist daher die Erneuerung der Bereifung nach spätestens 8 Jahren für Winterreifen und 10 Jahren für alle übrigen Reifen. Der Herstellungszeitpunkt ist am Reifen direkt abzulesen: die DOT Nummer. Die Bezeichnung „DOT4015“ zum Beispiel weist den Reifen als in der 40. Kalenderwoche 2015 produziert aus.
Autotuning – worauf Sie achten müssen
Für viele Autobesitzer ist das Tuning ihres Fahrzeugs ein zeit- und kostenintensives Hobby. Damit aus dem Traum- kein Alptraumfahrzeug wird, sollte man sich vorher über alle nötigen Anforderungen und Vorschriften informieren.
Der Begriff „Tuning“ ist oft negativ behaftet und lässt einen an extrem umgebaute, laute Autos mit gigantischen, die Umwelt beschallenden Musikanlagen, denken.
Dabei geht es beim individuellen Umbau des eigenen Fahrzeuges vielmehr um den Ausdruck der persönlichen Vorlieben. Während der eine mehr Wert auf optische Veränderungen, wie Leichtmetallfelgen, Spoiler oder Lackierung legt, stehen bei anderen Autobesitzern technische Veränderungen wie Fahrwerke, Bremsen und Motortuning im Vordergrund. Wie auch immer die Wahl ausfällt: Damit das Fahrzeug legal und sicher bleibt, sollte man sich vorher informieren.
Als Ansprechpartner bietet sich hier eine Fachwerkstatt an, die auch den Einbau erledigen kann. Vorteil hierbei: Neben der Sicherheit, dass hier Fachleute arbeiten, hat man zusätzlich noch die gesetzliche Gewährleistung auf die durchgeführten Arbeiten. Auch das Internet bietet natürlich vielfältige Informationsmöglichkeiten. Doch Vorsicht ist geboten bei Foren: neben erstklassigem Fachwissen wird oft auch gefährliches Halbwissen verbreitet, für den Laien ist die Unterscheidung schwierig.
Der qualifizierte Sachverständige hilft
Sachverständige von Überwachungsorganisationen, wie beispielsweise der GTÜ, helfen bei der Beurteilung des Umbaus. Grundlage einer einfachen Eintragung ist ein Prüfzeugnis, meist als Teilegutachten oder Allgemeine Betriebserlaubnis.
Zu beachten ist auch, ob sich die vorgenommenen Änderungen gegenseitig beeinflussen, beispielsweise breitere Räder in Verbindung mit einem kleineren Lenkrad. Unter Umständen wird dann aus den vermeintlich einfachen Änderungen eine aufwendige Einzelabnahme. Wenn keine Prüfzeugnisse mit Verwendungsbereich vorliegen ist diese in jedem Fall erforderlich.
Eintragung und/oder Berichtigung der Fahrzeugpapiere erforderlich?
Dem vorliegenden Prüfzeugnis ist meist zu entnehmen, ob eine Begutachtung der Umbaumaßnahmen erfolgen muss. Doch auch hier ist bei Mehrfachumbauten die gegenseitige Beeinflussung zu beachten. Bei einer erforderlichen Änderungsabnahme durch eine Prüforganisation wird ebenfalls festgestellt, ob die Änderung unverzüglich in die Fahrzeugpapiere übernommen werden muss: dies ist insbesondere bei Maßnahmen, die die Kraftfahrzeugsteuer oder die Führerscheinklasse betreffen, erforderlich. Bei Nichtbeachtung drohen schlimmstenfalls neben dem Verlust des Versicherungsschutzes auch Anzeigen wegen Steuerbetrug.
Sicherheit ist das A und O
- Qualität hat ihren Preis: Finger weg von dubiosen Billigteilen
- Wenn man selbst kein Fachmann ist: besser die Fachwerkstatt schrauben lassen
- Planung statt Panik: vorher informieren
Zum Schluss ein persönlicher Tipp:
Oft ist es am Ende einfacher und billiger direkt das nächstgrößere Fahrzeugmodell zu kaufen. Für den Betrag, den ein Golf Trend mit Chiptuning, Leichtmetallrädern, Fahrwerk, Spoilern usw. erfordert, lässt sich meist auch direkt ein Golf GTI erwerben.
Zeiten ändern sich: Corona-Krise und die Auswirkungen auf Autofahrer
Die momentane Krise und die damit verbundenen Auswirkungen sind längst in unserem Alltag angekommen. Viele Geschäfte sind geschlossen und tägliche Erledigungen somit eine große Herausforderung. Doch wie sehr beeinflusst uns die Pandemie als Autofahrer?
Die Corona-Krise reizt die Nerven aller. Viele sind verunsichert und wissen nicht so richtig, wie sie sich verhalten sollen und was in den nächsten Monaten auf sie zukommt. Auch immer mehr Autofahrer stellen sich die Frage, was sie eigentlich beachten müssen: Was ist noch erlaubt, wann drohen Strafen?
Hauptuntersuchungen sind möglich
Bei vielen stand oder steht in den nächsten Tagen die HU an. Alle Überwachungsorganisationen sind unter Einhaltung der jeweils aktuellen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften tätig, die GTÜ Prüfstellen sind geöffnet. Für Irritationen hinsichtlich der Untersuchungsfristen sorgten Meldungen in verschiedenen Medien.
Weiterhin gilt: Bei abgelaufener Plakette ist das Fahrzeug vorzuführen, bei Überschreitung der Frist um mehr als zwei Monate ist eine vertiefte Prüfung erforderlich, die mit erhöhten Kosten (+20%) verbunden ist. Geändert wurde lediglich die Frist für die Nachuntersuchung: Hier verlängert sich der Zeitraum für die Wiedervorführung nach Beseitigung der Mängel von einem auf zwei Monate. Grund dafür sind die momentanen Engpässe bei der Ersatzteilversorgung und der Terminvergabe in Werkstätten, die zu einer Zeitüberschreitung für Nachuntersuchungsfristen führen.
Sprit ist billiger
Autofahrer zahlen weniger für Treibstoff, auch Heizöl ist deutlich günstiger geworden. Wer zuletzt an der örtlichen Tankstelle vorbeigefahren ist, hat sich wahrscheinlich erst einmal die Augen gerieben. Ist die Anzeigetafel kaputt? Nein, die Preise sind gefallen. Grund dafür ist der seit Jahresbeginn anhaltende Ölpreisverfall auf dem Weltmarkt. Sie brachen um fast ein Fünftel ein, während Kraftstoffe um 3,3 Prozent günstiger wurden. Für Vielfahrer eine echte Erleichterung.
Führerscheinprüfung verschoben
Wochenlange Vorbereitungen auf diesen einen Tag, um endlich unabhängig vom Bringservice der Eltern zu sein. Sehnlichst haben sich tausende Fahranfänger in Deutschland auf ihre Führerscheinprüfung und die Fahrerlaubnis gefreut. Jetzt hat Corona ihnen einen Strich durch die Rechnung gemacht, denn nicht nur potenzielle Schulabgänger, Meisterschüler oder Lehrlinge, sondern auch Führerscheinprüflinge haben dieser Tage das Nachsehen. Alle Fahrprüfungen wurden bis auf unbestimmte Zeit abgesagt. Die Unabhängigkeit von den Eltern muss also noch weiter auf sich warten.
Neuwagenpreise purzeln, Produktion stockt
Der Autohandel hat gewaltige Probleme. Krisenbedingt bleiben die Showrooms der Händler frei von potenziellen Käufern. Nun fallen die Preise, da die Branche ihren Bestand nicht loswird. Auto-Experten prognostizieren deutliche Preisfälle von bis zu 5O Prozent, wenn die Beschränkungen der Bundesregierung weiterhin bestehen bleiben oder sogar verschärft werden. Im Moment ist also der richtige Zeitpunkt, über einen Neuwagen nachzudenken. Nachdem für Wochen die Bänder bei den Autoherstellern stillstanden, rollen so langsam wieder die ersten Fahrzeuge aus den Produktionsstätten deutscher Autobauer. Bedeutet allerdings, dass sich die Lieferzeit für das neue Fahrzeug verlängert. Umso später bestellt wird, desto länger dauert die Wartezeit.
Zulassungsstellen arbeiten eingeschränkt
Ist der neue Wagen endlich da, stehen viele vor dem nächsten Problem: Die Anmeldung. Mehr als zehn Prozent der Zulassungsstellen in Deutschland sind wegen Corona komplett geschlossen, weitere 50 Prozent arbeiten mit erheblichen Einschränkungen. Aber ohne Anmeldung darf das langersehnte Fahrzeug nicht auf der Straße fortbewegt werden. Ob auch Sie von der Schließung Ihrer Zulassungsstelle betroffen sind, erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite. Wann die Öffnung aller zuständigen Behörden eintritt, ist bisher nicht bekannt.
Wir bieten Ihnen auch weiterhin unseren zuverlässigen Rundum-Service und tun dies unter den zurzeit geltenden Vorschriften, damit Sie sicher im Straßenverkehr unterwegs sind.
Das Team der Dipl. Ing. Lütz GmbH wünscht gute Fahrt!
H-Kennzeichen: Automobiles Kulturgut erhalten
Das Thema „Wertverlust“ macht vielen Neuwagenbesitzern schlechte Laune. Kaum ist die erste Hauptuntersuchung fällig, ist der Wert des Fahrzeugs bereits halbiert. Da ist es wenig erstaunlich, dass viele gleich zu einem guten Gebrauchten greifen, statt sich über den Wertverlust zu ärgern. Der Trend geht sogar noch weiter: Mit hohem Alter gewinnt das Fahrzeug für Fans wieder an Attraktivität. Je seltener das Modell, desto rasanter steigt der Wert. Bei gutem Zustand bekommt der Oldie zum 30. Geburtstag das „H-Kennzeichen“ als Ehrenurkunde. Welche Vorteile das für Autobesitzer hat und welche Kriterien bei der Begutachtung entscheidend sind, lesen Sie hier.
Old but Gold? Was für das H-Kennzeichen nötig ist
Dem Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge (DEUVET) ist es zu verdanken, dass 1997 das erste H-Kennzeichen vergeben wurde. Der Grundgedanke: Kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut soll erhalten werden. Dabei geht es nicht darum, veraltete Rostlauben mit Vergünstigungen über die Straßen zu quälen. Vielmehr ist das H-Kennzeichen als ein Privileg für erhaltenswerte Klassiker anzusehen. Dementsprechend streng sind die Kriterien.
Im Vordergrund steht der weitestgehend originale Zustand. Das betrifft sowohl optische als auch technische Komponenten. So muss der mindestens 30 Jahre alte Wagen rostfrei, fahrbereit und gepflegt sein. Vom Originalzustand abweichende Umbauten können erlaubt sein, soweit sie zum damaligen Zeitpunkt technisch möglich und üblich waren. Ein weiteres Kriterium für genehmigte Umbauten: Sie hätten innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung durchgeführt werden können oder sind durchgeführt worden. Änderungen, die nachweislich bereits vor 30 Jahren durchgeführt wurden sind ebenfalls historisch und damit genehmigt. Gewöhnliche Abnutzungsspuren an Lenkrad oder Sitzwangen sind hingegen kein Hindernis, sofern ein erhaltenswerter Zustand gegeben ist. Nachgerüstete Katalysatoren und Sicherheitsgurte werden ebenfalls geduldet.
Verlockende Vorteile für Oldtimer-Besitzer
Ist das H-Kennzeichen erst montiert, erwarten den Halter einige Vorzüge. Der wohl wichtigste Vorteil ist finanzieller Natur. Besonders bei alten Dieselfahrzeugen oder hubraumstarken Fahrzeugen ist der Steuersatz vergleichsweise hoch. Für Oldtimer fällt lediglich eine Pauschalgebühr von 191,73 Euro an. Zum Vergleich: Besitzer eines Ford Mustang aus den 60-er Jahren mit einem damals normalen Hubraum von 4,7 Litern zahlen bei normaler Versteuerung 1191,92 Euro.
Versicherungen bieten ebenso vergünstigte Tarife an. Außerdem steigt mit dem H-Status der Wert des Fahrzeugs, weil es für potenzielle Käufer interessanter wird. Fahrzeugen mit H-Kennzeichen ist es weiterhin erlaubt, Umweltzonen zu befahren. Weil die meisten Klassiker heutige Abgasnormen nicht erfüllen, ist das ein großer Vorteil für Oldtimerfans. Was viele nicht wissen: Sogar für Saisonkennzeichen ist das „H“ verfügbar. Das macht die Beantragung besonders für „Schön-Wetter-Fahrer“ interessant.
Wir begleiten Sie gerne auf dem Weg zum H-Kennzeichen. Besuchen Sie unsere Niederlassungen in Bergisch Gladbach, Rösrath, Overath oder Waldbröl und freuen Sie sich auf ein Oldtimer-Gutachten unserer GTÜ-Prüfingenieure.
Das Team der Dipl. Ing. Lütz GmbH wünscht gute Fahrt!
Weitere detaillierte Informationen erhalten sie hier:
https://www.gtue.de/sixcms/media.php/771/gtue-informativ_oldtimerzulassung.pdf
Es wird Winter – mit diesen Tipps sind Sie sicher unterwegs
Das Jahr neigt sich dem Ende zu und auch die Temperaturen gehen gegen Null. Für Autofahrer in Deutschland heißt das: schnell die Reifen wechseln. Doch auch mit Winterreifen ist bei Glätte Vorsicht geboten. Wie Sie sicher durch den Winter kommen, erfahren Sie hier.
Winterreifenpflicht – was heißt das?
Eine generelle, an einen Zeitraum gebundene Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht. Einen soliden Richtwert bietet die Faustregel „O bis O“. von Oktober bis Ostern sollten demnach Winterreifen gefahren werden.
Konkret gibt es eine situative Winterreifenpflicht, bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen Winterreifen aufgezogen sein. Die Pflicht zur Montage von Winterreifen bezieht sich dabei auf alle Räder.
Was ist ein Winterreifen?
Einen zulässigen Winterreifen erkennen Sie am „Alpine“-Symbol, einer Schneeflocke mit umgebendem Bergpiktogramm. Reifen, die eine „M+S“-Kennzeichnung tragen, sind bis zum 30.09.2024 erlaubt, sofern sie vor dem 31.12.2017 hergestellt wurden.
Die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm gilt auch für Winterreifen. Damit der Reifen bei schneebedeckter Fahrbahn seine Aufgaben zuverlässig erfüllt, empfehlen wir eine Mindestprofiltiefe von 4 mm.
Mit Sicherheit unterwegs
Auch der beste Winterreifen ersetzt keine verantwortungsbewusste Fahrweise. Beachten Sie daher bitte auch die folgenden Tipps
- Geschwindigkeit anpassen und genügend Abstand zum Vordermann halten
- Besser niedertourig im 2. Gang anfahren
- Vermeiden Sie ruckartige Lenkbewegungen
- Bei Kettenpflicht das Aufziehen der Ketten üben. Diese gehören auf die Antriebsachse (bei Allradfahrzeugen bitte Herstellerangaben beachten)
- Prüfen Sie die Beleuchtung. Mit einer funktionierenden Beleuchtungsanlage werden Sie besser erkannt und blenden keine anderen Verkehrsteilnehmer
- Sorgen Sie für freie Sicht
- Auch wenn es kalt ist: Der Sicherheitsgurt kann seine Funktion nicht erfüllen, wenn Sie eine dicke Jacke anhaben!
Wir wünschen unseren Kunden eine sichere und unfallfreie Fahrt durch den Winter!