An solchen Messstationen wird die Feinstaubbelastung ermittelt.

Feinstaubverordnung

Die neue Feinstaubverordnung, hier die wichtigsten Fragen im Überblick:

1. Zeitpunkt der Plaketten-Einführung
2. Wie erkenne ich die Zonen der Fahrverbote?
3. Wer ist vom Fahrverbot betroffen?
4. Gibt es auch Ausnahmen?
5. Welche Plakette bekommt mein Fahrzeug?
6. Wo erhalte ich die Plakette?
7. Was kosten die Plaketten?
8. Wo müssen die Plaketten angebracht werden?
9. Muß die Plakette regelmäßig erneuert werden?
10. Wie hoch ist die Strafe gegen den Plaketten-Verstoß?
11. Welche Städte planen Fahrverbote?

1. Zeitpunkt der Feinstaubplaketten-Einführung:

Seit 01. März 2007 gilt in Deutschland die "Plakettenverordnung" - die Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge - in Kraft. Sie regelt bundeseinheitlich die Kennzeichnung von Pkw, Lkw und Bussen mit Feinstaubplaketten je nach Schadstoffgruppe; Diese Kennzeichnung ist erforderlich, um bei zu hohen Feinstaubbelastungen Fahrverbote aussprechen und umsetzen zu können. Besonders gekennzeichnete Verbotszonen dürfen dann nur durch Kraftfahrzeuge mit einer entsprechenden Zulassung befahren werden.    zurück^

Zeichen 270.1
Zeichen 207.2

2. Wie erkenne ich die Zonen der Fahrverbote?

Die einzelnen Umweltzonen werden mit Schildern gekennzeichnet. Unsere Auflistung der Zusatzschilder zeigt Ihnen die zur Zufahrt notwendigen Feinstaubplakettenfarben. Auch LKWs und Autos aus dem Ausland brauchen die entsprechenden Feinstaubplaketten. Mit den Zeichen 270.1 und 270.2 werden die Grenzen einer Verkehrsverbotszone bestimmt. Sie verbieten den Verkehr mit Kraftfahrzeugen innerhalb einer so gekennzeichneten Verkehrsverbotszone im Falle der Anordnung von Maßnahmen zur Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen auf der Grundlage des § 40, Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.    zurück^

3. Wer ist vom Fahrverbot betroffen?

In den Umweltzonen, meist sind das Bereiche einer Stadt, die besonders stark mit Feinstaub belastet sind, dürfen nur noch Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 - 4 fahren. Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 dürfen nicht mehr in den ausgewiesenen Umweltzonen fahren.    zurück^

4. Gibt es auch Ausnahmen?

Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1
Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach§ 40 Abs. 1 des Bundes-Emissionschutzgesetz auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Feinstaubplakette gekennzeichnet sind:

1. mobile Maschinen und Geräte
2. Arbeitsmaschinen
3. land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
4. zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
5. Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung
6. Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach§ 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehinderten au s Weisverordnung im Schwerbe-hindertenausweis eingetragenen Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" nachweisen
7. Fahrzeugefür die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können
8. Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden
9. zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt    zurück^

5. Welche Feinstaubplakette bekommt mein Fahrzeug?

Eine Zuordnung wird aufgrund der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Schadstoff-Schlüsselnummer erfolgen. Die entsprechende Auflistung finden Sie hier. 
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6. Wo erhalte ich die Feinstaubplakette?

Die Feinstaubplaketten gibt es natürlich an unseren Prüfstellen, bei den KFZ-Zulassungsbehörden und überall dort, wo eine Abgasuntersuchung (AU) durchgeführt werden kann.    zurück^

7. Was kosten die Feinstaubplaketten?

Die Gebühr liegt bei 5,-- Euro, diese deckt lediglich den reinen Verwaltungs- bzw. Materialaufwand ab.    zurück^ 

8. Wo müssen die Feinstaubplaketten angebracht werden?

Die Aufkleber müssen gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden.    zurück^

9. Muss die Feinstaubplaketten regelmäßig erneuert werden?

Die Feinstaubplaketten ist an das Kennzeichen gebunden. Sie muss also nur erneuert werden, wenn das Fahrzeug ein neues Kennzeichen, etwa bei Umzug oder Verkauf, bekommt.    zurück^

10. Wie hoch ist die Strafe gegen den Feinstaubplaketten-Verstoß?

Wer ohne entsprechende Feinstaubplakette in eine Verbotszone einfährt, muss mit einem Bussgeld von 40,- Euro rechnen und mit 1 Punkt in der Verkehrssünderkartei.    zurück^

11. Welche Städte planen Fahrverbote?

Eine Liste der aktuellen und geplanten Umweltzonen finden Sie hier    zurück^