




Seit dem 01.03.2007 gilt die neue FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Mit dieser Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr entfällt die bisher notwendige Vollabnahme für Fahrzeuge, die länger als 18 Monate stillgelegt waren. Eine normale Hauptuntersuchung nach §29 StVZO durch einen GTÜ-Prüfingenieur ist ausreichend, um das Fahrzeug wieder zuzulassen. Dies gilt auch für vor dem 01.03.2007 abgemeldete Fahrzeuge.
Eine aufwändige Untersuchung nach § 21 StVZO ist erst nach Löschung der Fahrzeugdaten beim KBA (im Normalfall nach 7 Jahren) erforderlich bzw. wenn keine Fahrzeugdaten mehr vorliegen (Verlust des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I + II).
Die Frist für eine vorübergehende Stilllegung ist auf 84 Monate beschränkt. Ist das Fahrzeug länger als 84 Monate abgemeldet, sollten Sie vorab mit der Zulassungsstelle klären, ob eine HU ausreichend ist oder eine Begutachtung gemäß § 23 StVZO, die sog. "Vollabnahme" erforderlich ist.