So verhalten Sie sich nach einem Unfall richtig

Unfallgeschädigter – Das sind Ihre Rechte

Wenn der Schock nach dem Unfall allmählich nachlässt, stehen viele Opfer vor offenen Fragen: Was ist zu tun? Wie geht es jetzt weiter? Welche Rechte habe ich? Wer bezahlt den Schaden? Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen und was Ihnen zusteht.

Autofahren kann gefährlich sein. Egal, ob man Fahranfänger ist oder sein Fahrzeug seit Jahren gekonnt über die Straßen manövriert – vor Unfällen ist niemand gefeit. Im Jahr 2018 gab es laut Statistik etwa zweieinhalb Millionen Verkehrsunfälle in Deutschland. Viele der Betroffenen kennen allerdings ihre Rechte nicht. Im Folgenden haben wir eine Auswahl nützlicher Tipps für Sie zusammengestellt:

 

Verhalten direkt nach dem Unfall

Nachdem Sie die Unfallstelle gesichert und die Rettungskräfte informiert haben, gehen Sie folgendermaßen vor: Notieren Sie zunächst die Daten des Unfallgegners. Dazu zählen das amtliche Kennzeichen, Name, Anschrift sowie Versicherung.

Bei unklarer Situation empfehlen wir die Polizei zu rufen; bei Personenschäden auf jeden Fall. Merken Sie sich in diesem Fall auch Name und Dienststelle des aufnehmenden Polizisten.

Anschließend sichern Sie am Unfallort die Beweise, solange diese noch vorhanden sind: Stellung der Fahrzeuge, ausgetretene Betriebsstoffe, Lage der Trümmerteile. Das ist heutzutage mit jeder Smartphone-Kamera möglich. Hilfreich ist hier unser Unfallfalter, den Sie in unserem Downloadbereich oder an unseren Prüfstellen erhalten.

 

Gutachter: Ja oder Nein?

Die Begutachtung durch einen qualifizierten Sachverständigen sichert Beweise, die eventuell für einen späteren Rechtsstreit wichtig und nach durchgeführter Reparatur nicht mehr vorhanden sind.

Erst der Sachverständige erkennt, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelt. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt. Andererseits können auch die Reparaturkosten für schlimm aussehende Schäden vergleichsweise gering ausfallen.

In jedem Fall fährt der Geschädigte auf Nummer sicher, wenn er einen qualifizierten unabhängigen Sachverständigen einschaltet.

Die Kosten für die Gutachtenerstellung gehören zum Schaden und müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Lassen Sie sich nicht auf Reparaturkostenermittlung durch die Versicherung ein, denken Sie auch an die nachträgliche Wertminderung Ihres Autos.

 

Schmerzensgeld: wann und wie viel?

Bei einer Verletzung haben Sie Anspruch auf Ersatz Ihres Personenschadens. Das schließt sowohl die Heilbehandlungskosten als auch den Verdienstausfall mit ein. Schmerzensgeld steht Ihnen dann zu, wenn Sie durch die Handlung eines anderen, ohne eigenes Verschulden, Schaden davontragen. Anders sieht es bei Bagatellverletzungen aus. Hier haben Sie keinerlei Anspruch auf Schmerzensgeld, solange diese Ihre Lebensfreude und -gestaltung nicht nachhaltig beeinträchtigen.

Bei Personenschäden ist ein Anwalt erforderlich, um Ihre Interessen durchzusetzen. Aber auch zur normalen Abwicklung des Schadenereignisses lohnt es, einen Anwalt zu beauftragen: Die Kosten hierfür trägt ebenfalls die gegnerische Versicherung.

 

Wir empfehlen Ihnen:

  • Einen unabhängigen, qualifizierten Kfz-Sachverständigen mit der Gutachtenerstellung zu beauftragen.
  • Einen Rechtsanwalt bei der Abwicklung einzubeziehen.

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11 Gedanken zu „Unfallgeschädigter – Das sind Ihre Rechte“

  1. Danke für diese Infos. Ich verstehe, dass Sie das Beauftragen eines Kfz-Sachverständigers empfehlen. Nach meinem Unfall, möchte ich wirklich, dass die Schäden gut dokumentiert werden. Ich werde diese Infos berücksichtigen.

  2. Vielen Dank für die Information. Mein Bruder hat vor zwei Wochen wegen eines Autosunfalls sein Arm gebrochen. Aber er war nicht sicher, ob er einen Anwalt braucht oder nicht.

  3. Florian sagt:

    Gut zu wissen, dass die Kosten für die Gutachtenerstellung von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Meine Tochter war am Wochenende Opfer eines Unfalles. Sehr ärgerlich, aber zum Gluck sind alle gesund. Wir sind gerade auf der Suche nach einem KFZ-Sachverständiger und informieren uns zum Thema. Danke für den Beitrag, sehr hilfreich!

  4. Ich bin echt dankbar, dass ich diesen Beitrag zum Thema Autounfall gefunden habe. Mit meiner Nachbarin habe ich mich schon viel darüber unterhalten. Sie hatte einen Autounfall, der sie mit einem gebrochenen Rückgrat zurückließ, und sie möchte einen Anwalt beauftragen, damit sie eine gute Entschädigung erhält. Ich denke, den Beitrag werde ich ihr mal schicken.

  5. Der Beitrag zum Thema Unfallschaden ist sehr hilfreich. Das ist gut zu wissen, dass die Kosten vom Schaden von der gegnerischen Versicherung kommen. Ich wollte besser informiert sein, denn ich weiß sehr wenig darüber und eine Freundin war letztem Monat in dieser Situation, aber die Versicherung würde nicht bezahlen und sie mussten mit einem Anwalt arbeiten.

  6. Noah Dadrich sagt:

    Ich wollte mich schon mal schlau machen, sollte mir sowas passieren. Ich höre es nämlich gefühlt täglich dass ein Bekannter, Schaden am Auto hat und nicht weiß wie es weitergehen soll! Besonders toll finde ich den Abteil wie man sich nach einen Unfall verhalten soll. Vielen Dank für den Beitrag!

  7. Hanna Adams sagt:

    Vielen Dank für den Beitrag zu den Rechten von Unfallgeschädigten. Mein Onkel bekommt Schmerzensgeld nach einem Unfall, der von seinem Nachbarn verursacht wurde. Gut zu wissen, dass man bei Verletzungen einen Anspruch auf den Ersatz des Personenschadens hat, außer es handelt sich um eine Bagatellverletzung, die die Lebensfreude nicht beeinträchtigt.

  8. Vielen Dank für den Beitrag zu den Rechten von Unfallgeschädigten. Mein Onkel war in einen Unfall verwickelt und muss nun einen Gutachter beauftragen. Gut zu wissen, dass ein Anwalt bei Personenschäden auch Schmerzensgeld erstreiten kann.

  9. Martin sagt:

    Ich wollte mich nur kurz bei euch für den großartigen Artikel bedanken! Ich habe ihn mit großem Interesse gelesen und habe dabei viele wertvolle Informationen erhalten. Und ich freue mich schon auf weitere interessante Artikel von euch.
    Grüße Martin

  10. Gerd sagt:

    Hallo zusammen,

    ich möchte mich nur kurz bei euch melden, um ein großes Dankeschön auszusprechen. Eure Beiträge sind wirklich herausragend und ich bin beeindruckt von eurer Fähigkeit, komplexe Themen so verständlich zu erklären. Es ist offensichtlich, dass ihr euch viel Mühe gebt und das macht sich bemerkbar. Macht weiter so!

    Mit freundlichen Grüßen,
    Gerd

  11. Leon sagt:

    ich möchte gerne einen herzlichen Dank aussprechen für euren aufschlussreichen Artikel. Eure Arbeit hat mir wirklich dabei geholfen, das Thema besser zu verstehen und neue Perspektiven zu gewinnen.
    Grüße,
    Leon

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