




Wir führen im Namen und auf Rechnung der GTÜ die fällige Hauptuntersuchung gemäß §29 StVZO mit integrierter Abgasuntersuchungan Ihrem Fahrzeug durch.
Unsere Prüfingenieure begutachten Ihr Fahrzeug im Rahmen eines vorgeschriebenen Umfanges auf Verkehrssicherheit entweder an einer unserer Prüfstellen oder in den von uns betreuten Werkstätten.
Wenn Sie nicht wissen, worauf Sie achten müssen, können Sie Ihr Fahrzeug anhand dieser Checklisten vorab selbst einer Grundüberprüfung unterziehen. So können die wichtigsten Mängel eventuell schon im Vorfeld behoben werden.
Die aktuelle Gebührenliste finden Sie hier.