So verhalten Sie sich nach einem Unfall richtig

Unfallgeschädigter – Das sind Ihre Rechte

Wenn der Schock nach dem Unfall allmählich nachlässt, stehen viele Opfer vor offenen Fragen: Was ist zu tun? Wie geht es jetzt weiter? Welche Rechte habe ich? Wer bezahlt den Schaden? Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen und was Ihnen zusteht.

Autofahren kann gefährlich sein. Egal, ob man Fahranfänger ist oder sein Fahrzeug seit Jahren gekonnt über die Straßen manövriert – vor Unfällen ist niemand gefeit. Im Jahr 2018 gab es laut Statistik etwa zweieinhalb Millionen Verkehrsunfälle in Deutschland. Viele der Betroffenen kennen allerdings ihre Rechte nicht. Im Folgenden haben wir eine Auswahl nützlicher Tipps für Sie zusammengestellt:

 

Verhalten direkt nach dem Unfall

Nachdem Sie die Unfallstelle gesichert und die Rettungskräfte informiert haben, gehen Sie folgendermaßen vor: Notieren Sie zunächst die Daten des Unfallgegners. Dazu zählen das amtliche Kennzeichen, Name, Anschrift sowie Versicherung.

Bei unklarer Situation empfehlen wir die Polizei zu rufen; bei Personenschäden auf jeden Fall. Merken Sie sich in diesem Fall auch Name und Dienststelle des aufnehmenden Polizisten.

Anschließend sichern Sie am Unfallort die Beweise, solange diese noch vorhanden sind: Stellung der Fahrzeuge, ausgetretene Betriebsstoffe, Lage der Trümmerteile. Das ist heutzutage mit jeder Smartphone-Kamera möglich. Hilfreich ist hier unser Unfallfalter, den Sie in unserem Downloadbereich oder an unseren Prüfstellen erhalten.

 

Gutachter: Ja oder Nein?

Die Begutachtung durch einen qualifizierten Sachverständigen sichert Beweise, die eventuell für einen späteren Rechtsstreit wichtig und nach durchgeführter Reparatur nicht mehr vorhanden sind.

Erst der Sachverständige erkennt, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelt. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt. Andererseits können auch die Reparaturkosten für schlimm aussehende Schäden vergleichsweise gering ausfallen.

In jedem Fall fährt der Geschädigte auf Nummer sicher, wenn er einen qualifizierten unabhängigen Sachverständigen einschaltet.

Die Kosten für die Gutachtenerstellung gehören zum Schaden und müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Lassen Sie sich nicht auf Reparaturkostenermittlung durch die Versicherung ein, denken Sie auch an die nachträgliche Wertminderung Ihres Autos.

 

Schmerzensgeld: wann und wie viel?

Bei einer Verletzung haben Sie Anspruch auf Ersatz Ihres Personenschadens. Das schließt sowohl die Heilbehandlungskosten als auch den Verdienstausfall mit ein. Schmerzensgeld steht Ihnen dann zu, wenn Sie durch die Handlung eines anderen, ohne eigenes Verschulden, Schaden davontragen. Anders sieht es bei Bagatellverletzungen aus. Hier haben Sie keinerlei Anspruch auf Schmerzensgeld, solange diese Ihre Lebensfreude und -gestaltung nicht nachhaltig beeinträchtigen.

Bei Personenschäden ist ein Anwalt erforderlich, um Ihre Interessen durchzusetzen. Aber auch zur normalen Abwicklung des Schadenereignisses lohnt es, einen Anwalt zu beauftragen: Die Kosten hierfür trägt ebenfalls die gegnerische Versicherung.

 

Wir empfehlen Ihnen:

  • Einen unabhängigen, qualifizierten Kfz-Sachverständigen mit der Gutachtenerstellung zu beauftragen.
  • Einen Rechtsanwalt bei der Abwicklung einzubeziehen.

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